Willkommen im Osteopathiezentrum Starnberg

Ihrem therapeutischen PLUS am Starnberger See
Ziel einer osteopathischen Behandlung ist immer die Aktivierung der Eigenregulation des Körpers.
Vor über einem Jahrhundert entwickelte der Arzt A. T. Still eine ganzheitliche Medizin. Basierend auf den Grundlagen genauer Beobachtung, umfassender anatomischer und physiologischer Forschung und Erfahrung mit Patienten entsteht ein medizinisches Konzept, die Osteopathie.

Osteopathie

Die Diagnose umfasst eine genaue Anamnese und im Anschluss das Erspüren von Funktionseinschränkungen, Blockaden und Spannungen der unterschiedlichen Körpergewebe. In die Behandlung werden alle Strukturen des Körpers, die direkt oder indirekt manuell erreicht werden können, einbezogen. Angefangen bei Muskeln und Knochen bis hin zu Organen. Dabei werden die vier, von Dr. Still entwickelten Prinzipien, immer miteinbezogen:

  • Die Betrachtung des Organismus als Einheit
  • Die Bedeutung der lebensspendenden Mobilität aller Gewebe im Körper
  • Die Fähigkeit des Körpers zur Selbstregulierung
  • Der enge Zusammenhang von Struktur und Funktion

Wie wird behandelt?

Eine Behandlung im osteopathischen Sinn setzt immer eine ausführliche Anamnese und anschließende genaue Untersuchung voraus. Dabei können alte Verletzungen, Operationen und sonstige bereits lange zurückliegende Prozesse in ihrer Gesamtheit eine wesentliche Rolle für chronische oder akute Beschwerden spielen

Wie lange dauert eine osteopathische Behandlung ?

Ein Erstgespräch dauert in der Regel 60 min. Eine osteopathische Behandlung dauert ca. 45 – 60 min.

Kostenerstattung der Behandlung bei gesetzlich Versicherten ?

Die Osteopathie nimmt momentan im gesetzlichen Kassensystem einen Sonderplatz ein. Bis vor Kurzem wurde diese Leistung nicht mitgetragen und galt als reine Selbstzahlerleistung. Die Abrechnung für die osteopathische Behandlung wird momentan jedoch von einigen gesetzlichen Krankenkassen bereits unterstützt. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Form und Höhe dieses stattfindet. Erfahrungsgemäß werden im Schnitt 50 bis 80 % der Behandlungskosten erstattet.

Kostenerstattung der Behandlung bei Privat-, Beihilfe- & Heilpraktikerzusatzversicherten

Die Abrechnung erfolgt über die Heilpraktikergebührenordnung und wird von den meisten privaten Kassen erstattet. Nicht alle Kassen erstatten jedoch 100 % der Behandlungskosten, abhängig von Ihrem Vertrag. Selbiges gilt bei Zusatzversicherungen.

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